
In zwei Verfahren hat der BGH zuletzt zur Laufzeit von Telekommunikationsverträgen und zum Beginn der Vertragslaufzeit geurteilt.
Im jüngeren der beiden Verfahren entschied der BGH, dass der Beginn der Vertragslaufzeit auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällt und nicht von der Bereitstellung eines noch zu errichtenden Glasfaserhausanschlusses abhängig gemacht werden kann.
Diese Entscheidung schwächt die Praxis von ausbauenden Telekommunikationsanbietern, da sie für die Finanzierung des Ausbaus auf Einnahmen aus den Telekommunikationsverträgen angewiesen sind.
Gemeinsam mit Felix Flosbach (Verbraucherzentrale NRW) diskutiert die DGRI bei der nächsten Ausgabe der TK-Lunchtime@DGRI die Entscheidung des BGH und ihre Auswirkungen für Verbraucher und den Glasfaserausbau.
Freuen Sie sich am 20. Februar 2026 auf eine anregende Diskussionen und fundierte Einblicke!
Die TK-Lunchtime bietet den idealen Rahmen, sich zu aktuellen TK- und IT-sicherheitsrechtlichen Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.
Zum Referenten:
Felix Flosbach ist Rechtsanwalt und Leiter Gruppe Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale NRW und befasst sich schwerpunktmäßig mit Telekommunikations- und Digitalthemen.
Er hat für dieVerbraucherzentrale NRW das BGH-Verfahren zu Vertragslaufzeiten begleitet.
Für eine Teilnahme an der nächsten TK-Lunchtime@DGRI wenden Sie sich bitte an Gerd Kiparski unter gerd.kiparski@viridium-gruppe.com
(Die Zugangsdaten erhalten Sie im Anschluss an die Registrierung)