AK Recht und Regulierung berät viele wichtige Themen – von EU bis Vectoring II

Auf Einladung der renommierten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer tagte der Arbeitskreis Recht und Regulierung des VATM im vierzehnten Stock des Kranhauses Süd im Kölner Rheinauhafen. Gastgeber Prof. Dr. Norbert Nolte eröffnete mit einer kurzen Begrüßung die mit knapp 35 Teilnehmern sehr gut besuchte erste Arbeitskreissitzung des VATM im neuen Jahr.

Eine umfangreiche Agenda und aktuelle Themen sorgten für ausreichend Gesprächs- und Diskussionsstoff bis zum frühen Abend.  Gastreferentin Dr. Annegret Groebel, Leiterin des Referats Internationale Koordinierung der Bundesnetzagentur, informierte über die aktuellen Entwicklungen in Brüssel und über die Position der nationalen Regulierungsbehörden (BEREC) zum anstehenden EU-Review. Im Fokus der Diskussion stand insbesondere die Einschätzung der Regulierer zum Begriff der „Konnektivität“ und zur Berücksichtigung von OTT-Diensten.

Nach der Mittagspause informierten weitere Referenten über das Potential von Strukturdaten als Instrument für Wettbewerbs-Monitoring und Strategieentwicklung sowie über Fraudmanagement und Beweissicherungsverfahren beim Missbrauch von TK-Anlagen. Aufgrund des deutlich steigenden Schadenspotentials mit Summen in fünf- oder sechsstelliger Höhe kündigt der VATM die Organisation einer Task Force zum Thema „Fraud – Missbrauch in TK-Anlagen“ sowie eine Präsenzsitzung noch im Februar an.

Ein weiterer Fokus lag in der Besprechung des nationalen Konsultationsverfahrens Vectoring II mit Blick auf die Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur vom 25. Januar 2016 und dem bevorstehenden EU-Notifizierungsverfahren. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, erläuterte sowohl die politische als auch die regulatorische Sachlage und erörterte mit den Teilnehmern die weiteren Handlungsoptionen. Daran anknüpfend vermittelte Herr Dr. Christoph Werkmeister, Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, eine sehr gute Übersicht über die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die anstehende Vectoring-II-Entscheidung der Bundesnetzagentur. Umfassend erörtert wurde dabei der Maßstab der gerichtlichen Überprüfung und mögliche Begründungsansätze bei Vorgehen gegen die Entscheidung im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens.

Abschließend wurden weitere aktuelle Regulierungsverfahren, welche die Branche derzeitig beschäftigen, besprochen. Für einen angenehmen Ausklang des Abends sorgte die Einladung des Verbandes zum anschließenden Dinner in einem Restaurant im Kölner Rheinauhafen.

Die Materialien zur Sitzung am 2. Februar 2016 stehen den VATM-Mitgliedern im geschlossenen Bereich der VATM-Homepage unter Arbeitskreise zur Verfügung.