Call-by-Call und Preselection werden verlängert

Call-by-Call und Preselection werden verlängert

Call-by-Call und Preselection werden verlängert

  • Telekom und VATM einigen sich auf Fortführung der „Sparvorwahlen“ bis Ende 2024
  • Unternehmen können der Vereinbarung über den Verband beitreten

 

Gute Nachricht für Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern: Auch in den kommenden zwei Jahren können sie weiterhin die „Sparvorwahlen“ Call-by-Call und Preselection nutzen. Die Deutsche Telekom und der VATM haben sich darauf verständigt, die sogenannten Betreibervorauswahlen bis zum Jahresende 2024 möglich zu machen. Das bisher geltende freiwillige Abkommen zwischen den beiden Partnern wird damit um weitere zwei Jahre verlängert.

 

Nach wie vor sind „Sparvorwahlen“ für Kundinnen und Kunden attraktiv. Bei beiden Diensten Call-by-Call und Preselection können Telekom Kunden für einzelne Telefongespräche mit Vorwahl einer 010xy-Nummer einen anderen Verbindungsnetzbetreiber auswählen. Dieser leitet das Gespräch durch sein Netz und rechnet mit dem Endkunden ab.

 

„Wir verlängern gerne unsere Vereinbarung mit dem VATM. Solange Call-by-Call und Preselection im Markt nachgefragt werden und diese für uns wirtschaftlich umsetzbar sind, ermöglichen wir gerne weiterhin die vorhandene Angebotsvielfalt“, bekräftigt Pascal Koppetsch, der für die Telekom die Verhandlungen mit dem VATM begleitet hat. „In Zeiten der Pandemie und auch jetzt während des Ukraine-Krieges zeigt sich, dass die direkte Kommunikation ein elementares Grundbedürfnis vieler Menschen ist. Wenn durch Call-by-Call mehr Menschen miteinander reden, dann freuen wir uns, dazu mit unserer Vereinbarung auch weiterhin einen Beitrag leisten zu können“, resümiert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer.

 

Ursprünglich hatten die beiden Dienste Call-by-Call und Preselection in der Anfangszeit des liberalisierten Telekommunikationsmarktes einen großen Anteil an der wettbewerblichen Preis-Entwicklung. Im Jahr 1998 wurde die Telekom im Zuge der Marktöffnung verpflichtet, ihren Endkunden Call-by-Call und Preselection anzubieten. Seit 2019 haben sich der Wettbewerberverband VATM und die Telekom auf ein freiwilliges Abkommen verständigt. Daher ist die Telekom von der Bundesnetzagentur in diesem Bereich nicht mehr regulatorisch zur Ermöglichung der Betreibervorauswahl verpflichtet.

 

Genutzt werden kann die neu getroffene Vereinbarung von Telekom und VATM ab sofort von allen Anbietern von Betreibervorauswahlen. Dies gilt nicht nur für die mehr als 170 im Verband organisierten Mitglieder. Sofern Interesse daran besteht, dieser Vereinbarung beizutreten, können sich Unternehmen bis Ende Juni beim VATM melden (Ansprechpartner: Dr. Frederic Ufer, fu@vatm.de). Die Telekom wird den Dienst nur gegenüber denjenigen Unternehmen weiterhin erbringen, die über den VATM der Vereinbarung beigetreten sind.