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Neue VATM-Studie: Preis-Kosten-Scheren gefährden Wettbewerb im Festnetz

Köln, 13.10.2026. Der Glasfasermarkt wird jetzt verteilt. Aber können Wettbewerber dort überhaupt zu gleichen Bedingungen wie die Telekom um Kunden kämpfen? Deutschland steht beim Wechsel von Kupfer auf Glasfaser vor einer entscheidenden Marktphase. Die TKG-Novelle soll den Rahmen dafür setzen, dass Wettbewerb auch im Glasfaserzeitalter funktioniert. Eine neue Studie von DIALOG CONSULT im Auftrag des VATM zeigt: Ausgerechnet dort, wo Kunden besonders intensiv umworben werden, wird die aktuelle Regulierung Wettbewerbsprobleme.

Wettbewerber müssen in der Regel Vorleistungen der marktmächtigen Telekom einkaufen und daraus eigene Endkundenangebote entwickeln. Sind die Telekom-Preise für diese Vorleistungen zu teuer bzw. die Endkundenpreise der Telekom zu billig, wird der Wettbewerb behindert. „Kundengewinnung wird schwieriger und die Dominanz der Telekom verfestigt sich weiter“, analysiert Studienautor Prof. Dr. Peter Winzer. „Eine solche Re-Monopolisierung bremst auch den Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze, denn ein fairer Wettbewerb findet, beim Kampf um die Kunden für die neuen Netze, dann praktisch nicht statt.“ Solange die Telekom mit Billigangeboten für ihr Kupfernetz lockt, erschwert dies alternativen Glasfaserausbauern, ihre Netze zu füllen.

Die Bundesnetzagentur sollte eine solche Entwicklung mit sogenannten Preis-Kosten-Scheren-Tests verhindern. Doch die Studie zeigt, dass die heutige Betrachtung der BNetzA gerade die Angebote übersieht, die für wechselbereite Neukunden besonders relevant sind.

Der schärfste Wettbewerb findet gerade bei preisbewussten und wechselbereiten Kunden statt. „Wir sehen, dass das marktmächtige Unternehmen nahezu ständig Sonder- und Aktionspreise anbietet, die zum Teil deutlich unter den regulären Listenpreisen liegen“, erläutert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Was bei der Durchschnittsrechnung der BNetzA noch unproblematisch aussieht, ist im echten Wettbewerb längst ein Problem. Gerade bei wechselbereiten Online-Kunden sind Wettbewerber nicht in der Lage, Telekom-Angebote kostendeckend nachzubilden. Nur auf den ersten Blick ist diese Entwicklung für die Kundinnen und Kunden positiv. Am Ende nimmt es dem Wettbewerb die Luft zum Atmen und dann folgt die Re-Monopolisierung – mit weniger Anbietern, schlechteren Produkten und steigenden Preisen.”

Der VATM fordert deshalb einen Realitätscheck für die BNetzA-Prüfung. Entscheidend ist nicht der rechnerische Durchschnitt, sondern der echte Wettbewerb um Kunden. Aktionspreise, Rabatte und Onlineangebote müssen voll berücksichtigt werden. Sonst sieht die Rechnung sauber aus, während Wettbewerber im Markt längst nicht mehr mithalten können.

„Ein Wettbewerbstest, der bestehende Wettbewerbsprobleme übersieht, schützt den Wettbewerb nicht“, sagt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Der Gesetzgeber sollte diese Prüfung im TKG klar absichern.“ Wettbewerber brauchen zudem die Möglichkeit, eine Prüfung verbindlich anzustoßen und Entscheidungen überprüfen zu lassen.“

Die Kurzstudie „Funktion und Bedeutung von Analysen zur Nachbildbarkeit und zu Preis-Kosten-Scheren für den Breitbandmarkt“ finden Sie hier.

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