VATM fordert vor Expertenanhörung verbindliche Regeln für Stromanschlüsse neuer Mobilfunkstandorte.
Berlin, 06.10.2026. Vor der Expertenanhörung im Bundestag zum Netzanschlusspaket am 07. Oktober fordert der VATM, Mobilfunkstandorte beim Anschluss an das Stromnetz verbindlich zu priorisieren und den Unternehmen verlässliche Angaben zu Realisierungszeit und Kosten zu sichern. Die Bundesländer haben die entscheidenden Lücken im Gesetzentwurf erkannt und im Bundesrat konkrete Nachbesserungen eingefordert. Der VATM erwartet, dass der Bundestag diesen Forderungen der Länderkammer folgt.
„Wer bis 2030 eine nahezu flächendeckende Mobilfunkversorgung erreichen will, darf den Stromanschluss neuer Standorte nicht zur Ausbaubremse machen“, sagt VATM-Präsidentin Valentina Daiber. „Die Bundesländer haben die Gefahr erkannt und einen klaren Weg aufgezeigt. Jetzt muss der Bundestag handeln und die Forderungen der Länderkammer in das Gesetz aufnehmen.“
Der Regierungsentwurf sieht bislang vor, dass Stromnetzbetreiber innerhalb eines Monats geeignete Anschlusspunkte für einen geplanten Mobilfunkstandort nennen. Das ist ein erster Schritt, der aus Sicht des VATM aber nicht ausreicht. „Was fehlt, sind verbindliche Regeln für den tatsächlichen Anschluss“, kritisiert Daiber. „Die Unternehmen müssen nicht nur wissen, wo ein Anschluss möglich ist, sondern auch, wann er hergestellt wird und mit welchen Kosten sie rechnen müssen.“
Die Mobilfunkversorgung in Deutschland ist heute bereits außerordentlich gut. Für eine nahezu vollständige Flächenversorgung müssen aber zusätzliche Standorte gerade dort entstehen, wo der Ausbau besonders schwierig ist. „Gerade die letzten Versorgungslücken sind besonders aufwendig zu schließen“, betont die Präsidentin. „Ein fertig gebauter Mast ohne Strom versorgt keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter.“
Die Bundesnetzagentur verlangt bis Ende 2029 eine Flächenversorgung von 99,5 Prozent. Der VATM fordert deshalb, Mobilfunkstandorte beim Stromanschluss vorrangig zu behandeln. Als Vorbild kann das bestehende Priorisierungsregime des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dienen.
„Die Länder haben geliefert und klar gemacht, was im Gesetzentwurf fehlt. Der Bundestag muss diese Lücke jetzt schließen und den vorrangigen Stromanschluss neuer Mobilfunkstandorte gesetzlich absichern. Aus der heutigen Auskunftsregelung muss eine echte Beschleunigungsregel werden, damit neue Mobilfunkstandorte schnell und planbar ans Stromnetz kommen“, so Daiber.