Nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung haben sich die Ausschüsse des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf befasst. Wie zu erwarten, weist die Bundesregierung einen Großteil der Länderforderungen zurück; einzelne Vorschläge sollen im weiteren Verfahren geprüft oder werden unterstützt.
Im Detail:
- Positiv aus VATM-Sicht ist insbesondere, dass Forderungen des Bundesrates, die zusätzliche Bürokratie oder neue Eingriffsmöglichkeiten bedeutet hätten, nicht aufgegriffen werden. Bei den zentralen Wettbewerbsfragen bleibt dagegen erheblicher Nachsteuerungsbedarf.
- Die Empfehlungen aus den Ausschüssen im Bundesrat setzten eine Reihe von richtigen Signalen – insbesondere bei der Kupfer-Glas-Migration. Dazu gehören die eingeforderte erneute Prüfung eines Wettbewerber-Antragsrechts sowie ein regelbasiertes Abschaltverfahren. Die Bundesregierung unterstützt hier einzelne Grundgedanken und prüft unter anderem weitere Anpassungen an § 34 Abs. 6 TKG-E. Ein gesetzliches Antragsrecht für Wettbewerber sowie ein unmittelbar geregelter Abschaltmechanismus werden jedoch abgelehnt.
- Auch unterstützt man im Bundesrat die Priorisierung des Stromanschlusses für Mobilfunkstandorte. Die Bundesregierung verweist hierfür allerdings weiterhin auf die geplante Lösung im Energiewirtschaftsrecht.
- Kritisch bleibt damit, dass eine stärkere Regulierung des marktmächtigen Unternehmens als zentraler Anker für fairen Wettbewerb im Markt nicht ausreichend aufgegriffen wird.
Wir erwarten, dass die TKG-Novelle im parlamentarischen Prozess konsequent auf mehr Wettbewerb, schnellere Verfahren und weniger Bürokratie ausgerichtet wird.
Denn für die TKG-Novelle werden die wichtigen Weichen für die künftige Marktordnung im deutschen Telekommunikationsmarkt gestellt. Es geht nicht allein darum, einzelne Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Novelle bestimmt auch darüber, wie der Übergang vom Kupfer- zum Glasfasernetz organisiert wird, unter welchen Bedingungen Open Access und Kooperationen funktionieren können und wie der Glasfaserausbau bis in die Gebäude und Wohnungen gelingt.
Für den VATM bleibt die gezielte Regulierung bestehender Marktmacht einer der Kernpunkte des Gesetzes. Wettbewerber, die von möglicherweise missbräuchlichen Vorleistungsentgelten oder Verhaltensweisen betroffen sind, müssen in der Lage sein, ein Prüfverfahren der Bundesnetzagentur verbindlich anzustoßen.
Ebenso wichtig: Eine vorsorgliche symmetrische Regulierung von Unternehmen ohne entsprechende Marktmacht oder ohne konkretes Marktversagen ist unzulässig. Freiwillige Open-Access-Modelle und marktgetragene Kooperationen dürfen nicht durch zusätzliche pauschale Zugangs- und Entgeltvorgaben erschwert werden.
Damit eng verbunden sind die weiteren Entscheidungen zur Kupfer-Glas-Migration. Der Übergang auf Glasfaser darf nicht davon abhängen, ob die neue Infrastruktur von der Telekom oder einem Wettbewerber errichtet wurde. Gefordert werden transparente Kriterien für Zeitpunkt, Reihenfolge und Ablauf der Abschaltung, geeignete Vorleistungsprodukte sowie rechtzeitig verfügbare Wholebuy- und Übergabeprozesse.
Und auch beim Inhaus-Ausbau gilt es, Zugang und Investitionsschutz miteinander zu verbinden. Der VATM unterstützt einen wettbewerblich ausgestalteten Ausbau der gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur und ein begrenztes Vollausbaurecht. Zugangsansprüche sollten jedoch bedarfsbezogen bleiben und Investitionen des Erstausbauers sowie bereits funktionierende Kooperationen berücksichtigen.
Ausbauhemmnisse praktisch beseitigen
Neben den Wettbewerbsfragen bleiben praktische Ausbauhemmnisse ein weiterer Schwerpunkt. Beim Stromanschluss von Mobilfunkstandorten setzt sich der VATM weiterhin für verbindliche Auskunfts-, Angebots- und Herstellungsfristen ein. Nachdem die zunächst im TKG vorgesehene Regelung gestrichen und in das Energiewirtschaftsrecht verwiesen wurde, kommt es aus Verbandssicht darauf an, dass dies nicht zu einem geringeren Schutzniveau für den Mobilfunkausbau führt.
Auch bei Wegerechten und Genehmigungsverfahren begrüßt der VATM die Ansätze für kürzere Fristen und alternative Anzeigeverfahren. Entscheidend wird jedoch die praktische Umsetzung sein: Anforderungen an vollständige Anträge sollten bundeseinheitlich und abschließend geregelt und zusätzliche kommunale Sonderanforderungen möglichst vermieden werden.
Schließlich richtet sich der Blick auf den Verbraucherschutz. Der VATM setzt sich hier für nachvollziehbare und rechtssichere Vertragsprozesse ein, warnt zugleich aber vor zusätzlichen nationalen Pflichten, die aus Verbandssicht keinen entsprechenden Nutzen im Bereich Verbraucherschutz bringen und zu mehr Bürokratie führen. Dies betrifft im aktuellen Entwurf insbesondere Regelungen zur Vertragszusammenfassung und zum Umzug.