Die Bundesnetzagentur hat am 22. September Orientierungspunkte für die Entgeltgestaltung beim freiwilligen Open Access auf Glasfasernetzen veröffentlicht und bis zum 16. November 2026 zur Konsultation gestellt. Damit greift sie eine zentrale Frage für die aktuelle Phase des Glasfaserausbaus auf: Wie müssen Vorleistungsentgelte gestaltet sein, damit Investitionen in neue Netze wirtschaftlich bleiben und gleichzeitig ein funktionierender Dienstewettbewerb entstehen kann?
Der Ansatz der Bundesnetzagentur knüpft an die Nachbildbarkeit von Endkundenangeboten an. Diensteanbieter sollen auf Basis geeigneter Vorleistungsentgelte in die Lage versetzt werden, wettbewerbsfähige eigene Angebote zu entwickeln. Entscheidend ist dabei, welche Endkundenpreise als Referenz herangezogen werden und welche Kosten und Margen einem Zugangsnachfrager realistisch verbleiben müssen.
Mit diesen Fragen beschäftigt sich der VATM bereits seit vielen Jahren. Gerade bei der Nachbildbarkeit von Angeboten und der Vermeidung von Missbrauch in Form von Preis-Kosten-Scheren zeigt sich, wie wichtig eine Diskussion über Parameter ist. Rabatte, Aktionsangebote, Bündelprodukte und das Verhalten wechselbereiter Kunden können erheblichen Einfluss darauf haben, welcher Endkundenpreis im Wettbewerb tatsächlich relevant ist. Diese Erfahrungen werden auch in die Bewertung der nun vorgelegten Orientierungspunkte einfließen.
Gleichzeitig darf die Diskussion über Entgeltprinzipien und -maßstäbe die weiterhin notwendige asymmetrische Regulierung marktmächtiger Unternehmen nicht überlagern. Gerade hier stehen wichtige Richtungsentscheidungen der Bundesnetzagentur an. Eine zu frühe Verengung der Debatte auf einzelne Margen oder konkrete Preispunkte birgt zudem die Gefahr, kurzfristige Erwartungen und neue Auseinandersetzungen im Markt auszulösen, ohne die Open-Access-Prozesse tatsächlich zu beschleunigen. Umso wichtiger ist zunächst der gemeinsame Austausch über belastbare Prinzipien und praxistaugliche Maßstäbe.
In der Konsultation wird daher genau zu prüfen sein, ob der gewählte Ansatz den unterschiedlichen Geschäftsmodellen im Markt gerecht wird, realistische Marktbedingungen abbildet und sowohl Dienstewettbewerb als auch Investitionssicherheit gewährleistet. Besondere Bedeutung erhält die Debatte durch die Kupfer-Glas-Migration. Je stärker sich die Nutzung von den Kupfer- auf die Glasfasernetze verlagert, desto wichtiger wird die Frage, ob Anbieter auch auf Netzen Dritter wirtschaftlich attraktive Angebote machen können. Open Access wird damit zu einem zentralen Baustein für Wahlfreiheit und funktionierenden Wettbewerb in der Glasfaserwelt.
Der VATM wird die Konsultation gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen intensiv auswerten. Ziel müssen praxistaugliche Leitplanken sein, die Kooperationen erleichtern, Netze besser auslasten und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für ausbauende Unternehmen und Zugangsnachfrager schaffen.