Wie muss Regulierung ausgestaltet sein, damit Wettbewerb, Investitionen und Innovation im Telekommunikationsmarkt auch künftig zusammengedacht werden können? Diese Frage stand im Mittelpunkt der diesjährigen Bonner Werkstattgespräche des VATM am 30. September in der Bundeskunsthalle Bonn.
Das Format brachte erneut Stakeholder aus Politik, Behörden, Wissenschaft, Unternehmen und Verbänden in einem bewusst überschaubaren Kreis zusammen. Das Bundesdigitalministerium, die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt und die Monopolkommission sowie das WIK nahmen zum Teil mit mehreren Vertretern teil. Anders als bei einer klassischen Konferenz stehen bei den Bonner Werkstattgesprächen der vertrauliche fachliche Austausch und die offene Diskussion im Vordergrund. Entsprechend der Chatham-House-Rule bleiben die Inhalte der Gespräche und die einzelnen Wortbeiträge vertraulich.
Einen zentralen Impuls für die Diskussion lieferte die Vorstellung der neuen VATM-Kurzstudie zu Preis-Kosten-Scheren im Festnetzmarkt. Die Autoren Prof. Dr. Peter Winzer und Andreas Walter (DIALOG CONSULT) erläuterten die Ergebnisse der Untersuchung und ordneten die Bedeutung wirksamer Nachbildbarkeits- und Preis-Kosten-Scheren-Prüfungen für den Wettbewerb ein. Darauf aufbauend richtete sich der Blick grundsätzlich auf die Frage, welche regulatorischen Rahmenbedingungen in einem sich wandelnden Telekommunikationsmarkt erforderlich sind und welche Rolle auch die Bundesnetzagentur gestaltend einnimmt. Diskutiert wurden dabei regulatorische und wettbewerbsökonomische Fragen jenseits formeller Verfahren, Investitionsbedingungen und die konkrete Ausgestaltung der Regulierung.
Kurzstudie: Warum Preis-Kosten-Scheren Wettbewerb im Festnetzmarkt verhindern
Wie wettbewerbsfähig bleibt der Festnetzmarkt auf dem Weg von Kupfer zu Glasfaser? Die Kurzstudie von DIALOG CONSULT belegt, wie stark sich Preis-Kosten-Scheren auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.
Gerade bei abnehmender Regulierungsintensität sind wirksame Nachbildbarkeitsprüfungen eines der wichtigen verbliebenen Instrumente, um selbsttragenden Wettbewerb zu sichern. Die Studie weist nach, dass die bisherige Prüfsystematik der Bundesnetzagentur relevante Wettbewerbssituationen nicht ausreichend erfasst.
Preis-Kosten-Scheren entstehen, wenn Wettbewerber für Vorleistungen auf ein marktmächtiges Unternehmen angewiesen sind, dessen Endkundenangebote aber auf Basis dieser Vorleistungentgelte nicht wirtschaftlich nachbilden können. Das ist gerade während der Glasfasermigration entscheidend: Können Wettbewerber attraktive Angebote nicht zu vergleichbaren Konditionen anbieten, erschwert das die Kundengewinnung, begrenzt die Angebotsvielfalt und kann bestehende Marktpositionen weiter verfestigen.
Die Studie setzt deshalb bei der heutigen Prüfpraxis an. Die Bundesnetzagentur arbeitet mit einem rechnerischen Durchschnittskunden und vergleichsweise langen Kundenverweildauern. Tatsächlich findet intensiver Wettbewerb um Neukunden jedoch vor allem bei preis- und wechselaffinen Kunden statt. Dort prägen Onlinepreise, Rabatte, Cashbacks und Aktionsangebote die Kaufentscheidung. Werden solche Angebote in einer Durchschnittsbetrachtung mit anderen (Listen-)Tarifen verrechnet, können wirtschaftlich nicht nachbildbare Angebote rechnerisch untergehen.
Wie erheblich der Unterschied sein kann, zeigt ein Rechenbeispiel für einen L3-Bitstream-Anschluss. Während der bisherige BNetzA-Ansatz eine positive Marge von 4,45 Euro ausweist, ergibt sich nach der von DIALOG CONSULT vorgenommenen Betrachtung des besonders wettbewerbsintensiven Kundensegments eine negative Marge von 1,88 Euro pro Monat und damit eine Preis-Kosten-Schere.
Entscheidend für den Wettbewerb im Markt ist, dass regulatorische Prüfungen die tatsächlichen Marktbedingungen abbilden und relevante Aktions- und Sonderangebote nicht in Durchschnittswerten verschwinden.
Die Kurzstudie „Funktion und Bedeutung von Analysen zur Nachbildbarkeit und zu Preis-Kosten-Scheren für den Breitbandmarkt“ finden Sie hier.