Der datenschutzrechtliche Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO beschäftigt weiterhin intensiv den EuGH, den BGH und die Instanzgerichte. Insbesondere Datenlecks, Scraping-Fälle und die unbefugte Offenlegung personenbezogener Daten werfen immer wieder die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen Betroffene wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO Schadensersatz verlangen können.

Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere zwei zentrale Fragen:
Welche Verstöße gegen die DSGVO können überhaupt einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO auslösen?

Wann liegt infolge eines solchen Verstoßes ein ersatzfähiger immaterieller Schaden vor?

Entscheidungen wie „Quirin Privatbank“ und „Brillen Rottler“ sowie die Rechtsprechung zum Facebook-Scraping haben diese Fragen weiter konkretisiert, zugleich aber neue Abgrenzungsfragen aufgeworfen.

Der Vortrag gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der europäischen und deutschen Rechtsprechung und zeigt deren Bedeutung für die praktische Geltendmachung und Abwehr datenschutzrechtlicher Schadensersatzansprüche.

Referent:

Dr. Robert Faußner, M.A. ist als Rechtsanwalt und Partner in der Münchener Wirtschaftskanzlei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Datenschutzrecht sowie dem europäischen Daten- und Digitalrecht. Herr Dr. Faußner promovierte zum datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO. Seine Dissertation „Der datenschutzrechtliche Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO. Analyse der Forschung und Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich“ ist vor einem Jahr beim Duncker & Humblot Verlag erschienen.

(Die Teilnahme ist wie gewohnt kostenlos)