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SUMMARY:Datenschutz 2025: Schwerpunkte und Herausforderungen in der Datenschutzpolitik
DESCRIPTION:Gerne möchten wir Sie auf den Jahresauftakt am 16. Januar 2025 der Stiftung Datenschutz von 12:15 bis 14:30 Uhr hinweisen. \nIm Jahresauftakt von Datenschutz am Mittag ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)\, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider\, bei der Bundesstiftung zu Gast und gibt einen datenschutzrechtlichen Ausblick auf das neue Jahr 2025. \nVerschiedene gesetzgeberische Vorhaben der Digital- und Datenpolitik können zum vorzeitigen Ende der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Die geplanten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz gehören ebenso dazu wie das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung. Der Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz wird nicht mehr beraten. Ein Umsetzungsgesetz zum Data Act liegt noch nicht einmal im Entwurf vor. \nIm Gespräch mit der BfDI will die Stiftung Datenschutz folgendes fragen: \n\nWelche Erfordernisse bestehen aktuell im Datenschutz?\nWelche Schwerpunkte setzt die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene?\nWelche Herausforderungen und Aufgaben kommen in der Datenschutzpolitik auf eine neue Bundesregierung zu?\n\n  \nReferentin: \nProf. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ist seit September 2024 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie war zuvor Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht\, Recht der Datenwirtschaft\, des Datenschutzes\, der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. \nSie studierte Rechtswissenschaft in Bremen\, promovierte und habilitiere in Freiburg und hatte anschließend Professuren in Köln und Passau inne. Als Direktorin leitete sie sowohl das Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät sowie das Zentrum für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT). Zudem begleitete sie die Gründung des Dateninstituts unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). \n \n  \nZur Anmeldung für eine Teilnahme in Präsenz geht es HIER. \nEine Anmeldung für den Live-Stream ist nicht erforderlich \n(Die Teilnahme ist wie gewohnt kostenlos)
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SUMMARY:VATM-Webinar - KI-Kompetenz der Mitarbeiter\, Umsetzungspflicht 2.2.2025
DESCRIPTION:Es ist wieder soweit und wir freuen uns Ihnen bereits zu Beginn des neuen Jahres unser nächstes VATM-Webinar anbieten zu können. \nAm 16. Januar 2025 begrüßen wir Sie hierzu\, gemeinsam mit dem VATM-Mitgliedsunternehmen Loschelder Rechtsanwälte mbB\, zu der Thematik \n„KI-Kompetenz der Mitarbeiter\, Umsetzungspflicht 2.2.2025“ \nDer AI-Act bzw. die Verordnung der EU über künstliche Intelligenz ist Mitte 2024 in Kraft getreten. Wichtige Vorschriften über Hochrisiko-Systeme gelten erst ab 2026\, andere Teile der Verordnung gelten aber bereits ab Februar 2025. \nSchon ab dem 02.02.2025 müssen alle Betreiber und Anbieter von KI-Tools ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden gewährleisten. Das ist die erste Pflicht der KI-Verordnung\, die unmittelbar für alle Unternehmen verpflichtend greift. Wir besprechen im VATM-Webinar\, was genau dies erfordert und welche Risiken bestehen\, sollte das nicht gelingen. \nZiel des Fokus auf KI-Kompetenz ist es\, dass Mitarbeiter Chancen und Risiken von KI-Anwendungen erkennen und auch ein Gefühl für aus einer fehlerhaften Anwendung möglicherweise entstehende Schäden bekommen. Vieles ist für alle Mitarbeiter im Unternehmen wichtig\, manches betrifft nur die Spezialisten aus den unterschiedlichen Bereichen. \nWir freuen uns auf eine rege Teilnahme! \n\n 
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