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SUMMARY:TK-Lunchtime@DGRI: Entschädigung für Verbraucher bei Ausfall von Telekommunikationsdiensten
DESCRIPTION:Gerne möchten wir Sie auf die Online-Sitzung der Deutschen Gesellschaft für das Recht in der Informatik (DGRI) am Dienstag\, 14.11.2023\, 12:00 bis 12:45 Uhr\, hinweisen. \nIm Zuge der Veranstaltungsreihe TK-Lunchtime@DGRI ist diesmal Herr RA DR. Andreas Schuler  zu Gast und berichtet zum Thema „Entschädigung für Verbraucher bei Ausfall von Telekommunikationsdiensten“.  \nWeiterer Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie HIER. \n  \nZum Thema: \nSeit der TKG-Novelle 2021 gewährt § 58 Abs. 3 TKG Verbrauchern einen Anspruch auf\npauschalierte Entschädigung bei Ausfall von Telekommunikationsdiensten. Vor wenigen\nWochen hat das Landgericht Göttingen hierzu die erste Entscheidung gefällt. Ein\nMobilfunkmast am Standort eines Verbrauchers war über mehrere Monate hinweg ausgefallen.\nDem Verbraucher wurde daraufhin eine Entschädigung in Höhe von 2.800\,00 EUR\nzugesprochen. Wir wollen uns die Einzelheiten dieser Entscheidung genauer ansehen und\nFolgen für die Praxis betrachten. \nZu den Referenten: \nRechtsanwalt Dr. Andreas Schuler verfügt über langjährige Erfahrung in der\ntelekommunikationsrechtlichen Beratung. Er ist Counsel bei Dentons und dort Mitglied der\nPraxisgruppe Vergaberecht. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind die Entgelt- und\nZugangsregulierung\, einschließlich der Begleitung von Unternehmen in Verfahren vor der\nBundesnetzagentur und vor Verwaltungsgerichten. Hierzu begleitet Andreas Schuler auch die\nkommerziellen Verträge zu Vorleistungen und Infrastruktur. Er veröffentlicht regelmäßig zu\nrechtlichen Fragen im Bereich Telekommunikation und Regulierung.
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