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SUMMARY:TK-Lunchtime@DGRI: Quick-Freeze – Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung?
DESCRIPTION:Gerne möchten wir Sie auf die Online-Sitzung der Deutschen Gesellschaft für das Recht in der Informatik (DGRI) am Dienstag\, 07.12.2022\, 12:00 bis 12:45 Uhr\, hinweisen. \nIm Zuge der Veranstaltungsreiche TK-Lunchtime@DGRI ist diesmal Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp  zu Gast und berichtet zum Thema „Quick-Freeze – Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung?“.  \nWeiterer Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.dgri.de/13n476 \n  \nZum Thema:\nDie Vorratsdatenspeicherung ist ein heiß umkämpftes Thema – politisch wie rechtlich. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die erste deutsche Vorratsdatenspeicherung gekippt. Der EuGH befand die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für unionsrechtswidrig und hat sich mehrfach zu mitgliedstaatlichen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Jüngst hat der EuGH auch die zweite deutsche Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig angesehen\, aber in seiner Entscheidung Leitplanken aufgezeigt\, wie er sich eine zulässige gezielte Speicherung von Verkehrsdaten vorstellen kann. Bereits im Oktober hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf für ein neues Verkehrsdatenspeicherungsgesetz vorgelegt.  Dieser sieht keine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung\, sondern ein gezieltes Einfrieren (Quick Freeze) von Verkehrsdaten bestimmter Personen vor. \n  \nZur Referentin:\nProf. Dr. Jan Dirk Roggenkamp von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin lehrt seit über zehn Jahren Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Polizei- und Ordnungsrecht. Zuvor war er unter anderem Rechtsanwalt bei Bird & Bird LLP und Referent im BMJ. Roggenkamp ist ausgewiesener Experte im Bereich IT-gestützter Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr.\nAls Prozessbevollmächtigter begleitet er eine der nationalen Verfassungsbeschwerden gegen die – bislang noch nicht aufgehobene (!) – Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im TKG.
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