BEGIN:VCALENDAR
VERSION:2.0
PRODID:-//VATM - Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt e. V. - ECPv5.16.3.1//NONSGML v1.0//EN
CALSCALE:GREGORIAN
METHOD:PUBLISH
X-WR-CALNAME:VATM - Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt e. V.
X-ORIGINAL-URL:https://www.vatm.de
X-WR-CALDESC:Events for VATM - Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt e. V.
BEGIN:VTIMEZONE
TZID:Europe/Berlin
BEGIN:DAYLIGHT
TZOFFSETFROM:+0100
TZOFFSETTO:+0200
TZNAME:CEST
DTSTART:20220327T010000
END:DAYLIGHT
BEGIN:STANDARD
TZOFFSETFROM:+0200
TZOFFSETTO:+0100
TZNAME:CET
DTSTART:20221030T010000
END:STANDARD
END:VTIMEZONE
BEGIN:VEVENT
DTSTART;TZID=Europe/Berlin:20220810T120000
DTEND;TZID=Europe/Berlin:20220810T124500
DTSTAMP:20260517T104136
CREATED:20220727T091837Z
LAST-MODIFIED:20220803T123704Z
UID:31767-1660132800-1660135500@www.vatm.de
SUMMARY:TK-Lunchtime@DGRI: Der Entwurf der EU-Verordnung zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Neue Pflichten für Hosting-\, OTT und Internetzugangsanbieter.
DESCRIPTION:Gerne möchten wir Sie auf die Online-Sitzung der Deutschen Gesellschaft für das Recht in der Informatik (DGRI) am Mittwoch\, 10.08.2022\, 12:00 bis 12:45 Uhr\, hinweisen. \nIm Zuge der Veranstaltungsreiche TK-Lunchtime@DGRI ist diesmal Rebekka Weiß vom Bitkom zu Gast und berichtet zum Thema „Der Entwurf der EU-Verordnung zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Neue Pflichten für Hosting-\, OTT und Internetzugangsanbieter.“  \nWeiterer Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.dgri.de/13n468 \n  \nZum Thema:\nDie Europäische Kommission hat den Entwurf einer Verordnung über Regelungen zur Vorbeugung und Bekämpfung des Kindesmissbrauchs vorgelegt. Dieser Verordnungsentwurf sieht umfangreiche neue Pflichten für Hosting Provider und OTT-Anbieter\, aber auch für Internetzugangsanbieter vor. So verpflichtet die Verordnung Hosting Provider und OTTAnbieter\, ein Risk Assessment für das Risiko von Missbrauchsdarstellungen und Grooming über ihre Dienste durchzuführen und entsprechend des Risk Assessments mitigierende Maßnahmen zu ergreifen. Internetzugangsanbieter müssen Webseiten sperren\, die Material über Kindesmissbrauch bereithalten. Bei Nichtbefolgen der Vorgaben der neuen Verordnung drohen hohe\, am Unternehmensumsatz orientierte Bußgelder. \n  \nZur Referentin:\nRebekka Weiß leitet im Bitkom\, dem größten deutschen Digitalverband\, die Abteilung für Vertrauen und Sicherheit und betreut unter anderem die inhaltliche Arbeit in den Bereichen Datenschutz\, Wettbewerbs- sowie Kartellrecht\, Trust Services und Digitale Identitäten. Sie ist Volljuristin\, studierte in Deutschland und der Schweiz und hat einen Master of Laws in „Intellectual Property and the Digital Economy“ der University of Glasgow.
URL:https://www.vatm.de/event/tk-lunchtime-dgri-eu-verordnung-bekaempfung-kindesmissbrauch-pflichten-hosting-ott-internetzugangsanbieter/
LOCATION:Online
CATEGORIES:Allgemein,Mitglieder
ATTACH;FMTTYPE=image/png:https://www.vatm.de/wp-content/uploads/2021/10/logo_dgri.png
END:VEVENT
END:VCALENDAR