Unternehmen, die auf den Märkten der Zukunft Erfolg haben wollen, müssen die gesamte Wertschöpfungskette von der Organisation über Steuerung von Anlagen bis hin zum Vertrieb zukünftig digitaler und effizienter
Wo steht der Glasfasermarkt Ende 2018 in Deutschland? Antworten auf diese und weitere Fragen bietet die Marktstudie 2018 von Dialog Consult und VATM. Sie enthält wie jedes Jahr die wichtigsten Fakten und Zahlen
Köln, 19. Dezember 2018. Der Kampf um Call-by-Call und Preselection geht in die entscheidende Runde. Mehrere Millionen Menschen nutzen in Deutschland die Sparvorwahle
Düsseldorf, 13. Dezember 2018. Nordrhein-Westfalen geht jetzt als erstes Bundesland mit gutem Beispiel voran: Bürger und Unternehmen sollen in einem Mischgebiet, welc
Die ANGA COM, Fachmesse und Kongress für Breitband, Fernsehen und Online erweitert im neuen Jahr ihre Themenvielfalt – und der VATM ist erneut als Kooperationspartner an Bord. Nach der sehr erfolgreic
Die Umsetzung des neuen europäischen TK-Rechtsrahmen in Deutschland steht im Mittelpunkt der letzten Präsenzsitzung des VATM-Arbeitskreises Recht und Regulierung. So wird Dr. Annegret Groebel von der
Die Berthold Sichert GmbH entwickelt und produziert zuverlässige Outdoor-Gehäuse zur Absicherung von Technik in den Bereichen Kommunikation und Verkehr. Mit mehr als …
Relined ist einer der führenden unabhängigen Lieferanten von Dark Fiber-Verbindungen in Nordwest-Europa.
Hat alte Vectoring-Mbit/s-Technik Vorrang vor neuer Gigabit-Technologie per FTTB (Glasfaser bis in den Hauskeller), wenn es bei gemeinsamer Nutzung der Kupfer-Hausleitung in die Wohnung zu Störungen kommt? Für einige Diskussionen und Verunsicherung sorgt in diesem Zusammenhang aktuell die erste Teilentscheidung (BK3e-15-011) der Bundesnetzagentur zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sich auch auf die Inhouse-Verkabelung auswirkt. Dabei handelt es sich noch nicht um die Entscheidung, mit der das Verfahren endet.
Konkret geht es um den Fall, wenn die Hausleitung sowohl für Vectoring als auch für den FTTB-Glasfaserausbau genutzt werden soll. Grundsätzlich muss die Telekom als marktmächtiges und somit reguliertes Unternehmen Wettbewerbern, die Glasfaser bis in den Hauskeller gelegt haben, Zugang zu dieser Leitung gewähren. Gilt dies aber auch dann, wenn hierdurch z. B. die eigenen Kunden der Telekom nicht mehr mit Vectoring-Bandbreiten versorgt werden können?
Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie 2 (ZDR 2) war von den Mitgliedsstaaten bis zum 13. Januar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des daraufhin novellierten Gesetzes über die Aufsicht von Zahlungsdiensten (ZAG) besteht für einen Großteil der TK-Unternehmen bis spätestens April 2019 Handlungsbedarf in Form einer gegenüber der BaFin/dem VATM vorzunehmenden Meldung, um Untersuchungen und schlimmstenfalls empfindliche Sanktionen durch die Finanzaufsicht zu vermeiden.
Die Unternehmen müssen sich über diese Meldung auf die „Bereichsausnahme“ berufen, damit sie rechtlich nicht als Zahlungsdienstleister ohne entsprechende Lizenz gelten! Bei Versäumnissen bestehen hohe rechtliche Risiken mit möglichen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 4 ZAG. Mit der BaFin wurde vereinbart, dass die Meldung von jedem TK-Unternehmen vereinfacht und unkompliziert über den VATM abgegeben werden kann.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kümmert sich um die Umsetzung der ZAG/ZDR. Foto: BaFin
„Die Rahmenbedingungen für den schnellen Gigabit-Ausbau im ländlichen Raum haben wir mit dem Upgrade des Breitbandförderprogramms erheblich verbessert.“
Andreas Scheuer MdB, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
„Die Digitalisierung ist eine der größten Gestaltungsaufgaben unserer Zeit. Wenn wir sie richtig angehen, bietet sie große Chancen, unser Land zu modernisieren.“
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft und Digitales, NRW - (Foto: MWIDE NRW/F. Wiedemeier)
„Die Bundesnetzagentur wird mit Blick auf die Errichtung neuer hochleistungsfähiger Netze an ihrem wettbewerblichen Leitbild festhalten.“
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur - (Foto: Laurence Chaperon)
„Wir brauchen in Deutschland den Mut, voll auf Gigabit zu setzen, um die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern.“
Martin Witt, Präsident des VATM
„Wir haben heute eine Unzahl neuer Phänomene im Bereich Netz und Mobilfunk, die aber eher einer präziseren und schärferen Kontrolle als bisher durch Regulierung unterworfen werden müssen.“
Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU)
„Digitalisierung darf nicht das Spielfeld für Partialinteressen sein. Harter Wettbewerb ist und bleibt der wahre Treiber für den Infrastrukturausbau.“
Dr. Hans-Peter Kohlhammer, 1. Präsident des VATM 1998
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht für die Telekommunikationsanbieter umfangreiche Informationspflichten und sehr hohe Bußgelder im Falle von Verfehlungen vor. Der VATM stellt für seine Mitgliedsunternehmen, aber auch Nichtmitgliedsunternehmen mehrere „Datenschutzinformationen“ nach Art. 12 ff DSGVO zur Verfügung.
Der VATM unterstützt maßgeblich die standardisierten Schnittstellen WBCI und S/PRI und den unternehmensübergreifenden Arbeitskreis Schnittstellen & Prozesse. Mit der WBCI-Schnittstelle können Anbieterwechsel vorbereitet und die Fehleranfälligkeit des alten Fax-Verfahrens deutlich reduziert werden. Die S/PRI-Schnittstelle ist bereits heute die Basis für zahlreiche Glasfaserkooperationen …