Forderungsmanagement im Zeichen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank
Starkes Interesse und ein großer Informationsbedarf waren auf dem VATM-Workshop „Forderungsmanagement im Zeichen der Aufsicht durch BaFin und Deutsche Bundesbank“ zu verzeichnen. Die zahlreichen Teilnehmer trafen sich am 30. Juni 2010 in den Räumen der Acoreus AG im Düsseldorfer Medienhafen. Der große Andrang war auf die Novellierung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und des Kreditwesengesetzes (KWG), im Jahre 2009, zurückführen. Vor gut einem Jahr sahen sich die Unternehmen der Telekommunikationsbranche aufgrund dieser Gesetzesänderungen plötzlich mit der Finanzaufsicht durch die BaFin konfrontiert.
Nach einer Begrüßung durch Herrn Dr. Frederic Ufer (Justiziar des VATM) und Herrn Thomas Gläßer (Mitglied der Geschäftsleitung der acoreus AG) eröffneten Vertreter der BaFin die Vortragsreihe. Die beiden Mitarbeiter der Behörde gingen auf die gesetzlichen Veränderungen und die Auswirkungen auf die Branche aus Sicht der BaFin ein. In der anschließenden Diskussion wurden zahlreiche der komplexen Hintergründe gemeinsam mit den Teilnehmern des Workshops erörtert.
Rechtsanwalt Christian Walz (Aderhold Rechtsanwaltsgeselltschaft GmbH) schilderte in seinem Vortrag, welche Bereiche der Branche durch KWG und ZAG betroffen sein und welche weitreichenden Konsequenzen die einschlägigen Regelungen mit sich bringen können. Zudem thematisierte Walz die anstehende Umsetzung der E-Payment-Richtlinie, die neben weiteren Anforderungen an die Unternehmen auch Potential für neue Geschäftsmodelle verspricht. Claudia Kalenberg (IN-telegence GmbH & Co. KG) stellte in ihrer Präsentation das bisherige Vorgehen und die Erkenntnisse aus der Arbeit des Verbandes hinsichtlich der Finanzaufsicht durch die BaFin dar. Im Mittelpunkt stand dabei die Forderung nach einer dringend notwendigen Branchenlösung, die für Rechtssicherheit bei den Unternehmen sorgen soll.
Nach der Mittagspause wurde den Anwesenden die Anforderungen nach dem ZAG aus der Sicht eines Wirtschaftsprüfers aufgezeigt. Herr Andreas Wagner (PricewaterhouseCoopers AG) erklärte, dass besondere Anforderungen an Sicherheiten, Buchführung und die Verantwortlichen der Unternehmen durch das ZAG entstehen. Herr Dr. Armin Modi (acoreus AG) unterbreitete den Anwesenden in seinem abschließenden Vortrag praktische Lösungsmodelle zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben im Forderungsmanagement.

